Über WanzekConsult
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Inhaberin und Ihre Ansprechpartnerin
Ute Wanzek
Kompetenzen/Referenzen sind in der hier hinterlegten PDF zusammengestellt.
15. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt klärt Falschaussagen zum Vertragsverhältnis WanzekConsult und Ministerium für Justiz und Gleichstellung auf.
1.
Am 05. Oktober 2018 tagte der Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt zur Aufklärung von am Landtag vorbei erteilten so genannten Beraterverträgen durch die Landesverwaltung. Gegenstand war zum wiederholten Male auch der Dienstleistungs- und Werkvertrag zwischen WanzekConsult und dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung, geschlossen 2015.
Seit 2016 wurden, wiederholt bis zuletzt im August 2018, über die sachsen-anhaltischen Printmedien, insbesondere der nördlichen, über diesen Vertrag falsche Fakten verbreitet, die dann von weiteren Öffentlichkeitsmedien ungeprüft übernommen worden.
Der 15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss stellte in öffentlicher Sitzung klar einige dieser falschen Behauptungen richtig: so wurde kein Stundensatz in Höhe von 480,00 € an die Vertragsnehmerin gezahlt, sondern es lag hier ein Kalkulationsfehler der ausschreibenden Stellen (Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) vor.
Desweiteren wurde im Ausschuss klar gestellt, dass WanzekConsult nicht die Vertragssumme um 30% hochgehandelt hat und auch nicht verhandeln konnte. Dennoch korrigierten die Medien bis heute ihre über 2 Jahre hinweg verbreitete Unwahrheit nicht.
2.
Bei dem Vertrag handelte es sich um einen Dienstleistungs- und Werkvertrag nach EU-Vergaberecht und damit nicht um einen Beratervertrag.
Er wurde in einem für die Öffentlichkeit transparenten und im Rahmen von EU-Förderung rechtlich vorgegeben Vergabeverfahren geschlossen:
- Der Vertrag setzt eine Maßnahme des Operationellen Programms Europäischer Sozialfonds (ESF-OP) Sachsen-Anhalt 2014-2020 um.
- Das sachsen-anhaltische Kabinett hat dieses Maßnahme mit entsprechenden Zielen und Inhalten mit dem ESF-OP beschlossen; konform mit den Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnungen.
- Die Europäische Kommission hat diese ESF-OP 2014-2020 genehmigt, was Voraussetzung für die Zuweisung von 80% der benötigten Finanzen zur Umsetzung war.
- Der Landtag Sachsen-Anhalt hat mit dem Haushalt 2015/2016 die entsprechenden Haushaltsmittel für die dort inhaltlich begründete Maßnahme in Höhe von 80% EU- und 20% Landesmitteln beschlossen.
- Der aktuelle Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der Folge für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ebenfalls für die begründete Maßnahme die finanzielle Ausstattung beschlossen und nicht in Zweifel gestellt.
- Nur durch diese haushaltsrechtliche Genehmigung durch die Abgeordneten des Landtages Sachsen-Anhalt konnte 2015 die Ausschreibung öffentlich erfolgen und der Vertrag geschlossen werden. Somit ist die Maßnahme nicht nur durch EU und Kabinett, sondern auch parlamentarisch genehmigt - demnach nicht am Landtag vorbei.
3.
Die Zusammenhänge und Begründungen hat WanzekConsult, Ute Wanzek bei ihrer öffentlichen Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss am 05. Oktober 2018 in Anwesenheit von auch Pressevertretern erläutert. Die ausführliche Erklärung kann hier nachgelesen werden.